Frau Rechtsanwältin Andrea Gaida ist Fachanwältin für Medizinrecht. 

Als Gründerin der Anwaltskanzlei Gaida betreut Frau Rechtsanwältin Gaida neben dem Vertrags- und Gesellschaftsrecht für Heilberufe vor allem den Bereich des Berufsrechts sowie das Ärztliche Gebührenrecht. Zusätzlich zu ihrer anwaltlichen Tätigkeit hält Frau Rechtsanwältin Gaida als freie Dozentin in Krankenhäusern und Universitätskliniken Vorträge im ärztlichen Gebührenrecht mit dem Schwerpunkt der Patientenaufnahme im stationären Bereich. 

Aufgrund der Spezialisierung bietet Frau Rechtsanwältin Gaida ihren Mandanten auch bei komplexen medizinrechtlichen Sachverhalten eine fachkundige Beratung und Vertretung. 

Zu den Tätigkeitsbereichen von Frau Rechtsanwältin Gaida zählen:

Das Berufs-, Vertrags- und Vergütungsrecht der Heilberufe

  • Zulassungs- bzw. Entziehungsverfahren
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Ärztliches Gebührenrecht

Das Recht der medizinischen Behandlung

  • Arzthaftungsrecht
  • Krankenhaushaftung
  • Arztstrafrecht
     

Das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

  • Recht der privaten Krankenversicherung
  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Vertragsarztrecht
  • Krankenhausrecht einschließlich Chefarztvertragsrecht


Privatversicherungsrecht 

  • Berufsunfähigkeit
  • Unfallversicherung